Straßenreinigung & Winterdienst
Die rechtsverbindliche Grundlage für den Winterdienst ist die „Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg“ (Straßenreinigungsverordnung) der Stadt Wolfsburg.
Zur Schneeräumpflicht von Anliegern wird hier auf die städtische Straßenreinigungsverordnung verwiesen unter https://www.wolfsburg.de/straßenreinigung
Rechtsnorm:
„Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsmäßigen
Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg
(Straßenreinigungsverordnung)“
Erlass:
Stadt Wolfsburg (per Ratsbeschluss)
Inhalt:
Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Reinigungspflicht, definiert den
Reinigungsbereich und in einem Straßenverzeichnis die zu reinigenden Straßen, Wege und
Plätze, regelt die Reinigung der übrigen Straßen, Wege und Plätze und den
Reinigungsumfang, die Schneeräumung und Glättebeseitigung, die zeitliche Begrenzung der
Reinigungspflicht, sowie die Reinigungspflicht bei übermäßiger Verunreinigung.
Die Veröffentlichung der aktuell geltenden Fassung geschieht über das Amtsblatt der Stadt Wolfsburg.
Im Winterdienst kommen bis zu 9 Großstreuer und parallel dazu 4 Winterdienstkleinfahrzeuge der WAS zum Einsatz, um die in der Straßenreinigungsverordnung vorgegebenen Straßen und Radwege von Schnee und Eis zu befreien.
Straßen mit städtischem Räumdienst
Die in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen und Radwege werden von der WAS im Rahmen des städtischen Winterdienstes betreut, sofern dies in der Straßenreinigungsverordnung vorgegeben ist. Ansonsten ist der Winterdienst auf den Anlieger übertragen.
Stadtplan mit interaktivem Straßen- und Radwegenetz,
welche vom städtischen Winterdienst geräumt und gestreut werden.
Im Funktionsfeld rechts neben der Stadtkarte kann durch Doppelklick auf das Ordnersymbol „Winterdienst“ die Zeichenerklärung geöffnet und die Anzeige für Straßen und/oder Radwegeinteraktiv zu- oder abgeschaltet werden.
Alle Gehwege und Straßen ohne städtischen Räumdienst
Auszugsweise Auflistung von wesentlichen Vorgaben aus der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Wolfsburg:
Rechtliche Grundlagen
Die „Öffentliche Einrichtung Straßenreinigung“ stützt sich auf mehrere Rechtsnormen. Für Wolfsburg sind dies
Der von der WAS zu erbringende Umfang der Leistungen der Straßenreinigung ergibt sich zum einen aus der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Wolfsburg nebst Straßenverzeichnis, zum anderen aus der Straßenreinigungsübertragungssatzung der Stadt Wolfsburg, in der festgelegt wird, in welchem Umfang Reinigungspflichten auf die Anlieger übertragen werden.
Städtische Regelungen
Rechtsnorm:
„Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsmäßigen
Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg
(Straßenreinigungsverordnung)“
Erlass:
Stadt Wolfsburg (per Ratsbeschluss)
Inhalt:
Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Reinigungspflicht, definiert den
Reinigungsbereich und in einem Straßenverzeichnis die zu reinigenden Straßen, Wege und
Plätze, regelt die Reinigung der übrigen Straßen, Wege und Plätze und den
Reinigungsumfang, die Schneeräumung und Glättebeseitigung, die zeitliche Begrenzung der
Reinigungspflicht, sowie die Reinigungspflicht bei übermäßiger Verunreinigung.
Die Veröffentlichung der aktuell geltenden Fassung geschieht über das Amtsblatt der Stadt Wolfsburg.
Rechtsnorm:
„Satzung über die Träger und Übertragung der Pflicht zur Reinigung öffentlicher
Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg
(Straßenreinigungsübertragungssatzung)“
Erlass:
Stadt Wolfsburg (per Ratsbeschluss)
Inhalt:
Die Straßenreinigungsübertragungssatzung definiert die Träger und die Übertragung der
Reinigungspflicht, sowie die Übernahme der Reinigungspflicht durch Dritte. Sie legt fest,
dass die Reinigung einschließlich der Schneeräumung und Glättebeseitigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen
Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als
öffentliche Einrichtung nach Maßgabe der Straßenreinigungsverordnung der WAS obliegt,
soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern und Inhabern besonders
bezeichneter dinglicher Nutzungsrechte übertragen wird.
Die Veröffentlichung der aktuell geltenden Fassung geschieht über das Amtsblatt der Stadt Wolfsburg.
 
Satzung WAS (PDF-Dateien)
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