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Winterdienst
Ein gut organisierter Winterdienst sorgt für freie Fahrt im Stadtgebiet Wolfsburg. Doch
haben Sie Verständnis, wenn es trotz engagierten Einsatzes unserer Mitarbeiter auch
mal zu unvermeidbaren Behinderungen im Straßen- und Fußgängerverkehr kommen kann.
Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Wegen und Plätzen, die in der Verordnung
über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Wolfsburg benannt sind,
verantwortlich. Diese Straßen, Plätze und Wege werden nach einem Stufenplan, der
Dringlichkeit entsprechend, geräumt und gestreut. Bitte gewähren Sie den Räum- und
Streufahrzeugen durch Bildung einer Gasse freie Fahrt.
Weiterhin werden ortsverbindende Straßen, Bushaltestellen und Radwege durch uns
gereinigt. Alle anderen Straßen, Wege und Gehwege müssen durch die Anlieger geräumt
und gestreut werden. Für Räumung und Streuung müssen folgende Regelungen
beachtet werden:
- Schnee- und Glättebeseitigung muss an Werktagen bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr durchgeführt sein und ist bis 20:00 Uhr aufrecht zu erhalten.
- Gehwege in einer geringeren Breite als 1,50 m sind vollständig, alle anderen mindestens in einer Breite von 1,50 m schnee- und eisfrei zu halten und bei Glätte abzustreuen.
- Fehlt ein Gehweg, ist ein 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn freizuhalten.
- Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel sind einzusetzen, Streusalz ist auf Gehwegen unzulässig (besonders gefährliche Stellen und Situationen, z. B. Blitzeis, ausgenommen).
- Gossen sind schnee- und eisfrei zu halten, um bei eintretendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.

















