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RäumfahrzeugEin gut organisierter Winterdienst sorgt für freie Fahrt im Stadtgebiet Wolfsburg. Doch haben Sie Verständnis, wenn es trotz engagierten Einsatzes unserer Mitarbeiter auch mal zu unvermeidbaren Behinderungen im Straßen- und Fußgängerverkehr kommen kann. Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Wegen und Plätzen, die in der Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Wolfsburg benannt sind, verantwortlich. Diese Straßen, Plätze und Wege werden nach einem Stufenplan, der Dringlichkeit entsprechend, geräumt und gestreut. Bitte gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen durch Bildung einer Gasse freie Fahrt. Weiterhin werden ortsverbindende Straßen, Bushaltestellen und Radwege durch uns gereinigt. Alle anderen Straßen, Wege und Gehwege müssen durch die Anlieger geräumt und gestreut werden. Für Räumung und Streuung müssen folgende Regelungen beachtet werden: