WAS – Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung

Straßenreinigung und Winterdienst

Winterreinigung (Winterdienst)

Wer muss räumen?

Grundstückseigentümer müssen die öffentlichen Gehwege (und ggf. die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte) vor ihrem Grundstück räumen und streuen, soweit Glätte entstanden oder Schnee gefallen ist. Die Reinigung kann auch an Dritte übertragen werden.

Wann ist zu räumen?

An Werktagen bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 08:00 Uhr. Der Winterdienst ist bis 20:00 Uhr aufrechtzuerhalten.

In welchem Umfang ist zu räumen?

In jedem Fall sind …

Gehwege entlang Ihres Grundstückes in einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn bzw. wenn ein Seitenstreifen fehlt, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Bei den Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) im Winter geräumt werden, ist zusätzlich die Fahrbahn von Ihnen entlang Ihres Grundstückes bis zur Fahrbahnmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Schnittpunkt der Mittellinien, zu räumen.

Wohin mit dem Schnee?

Schnee ist auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Ist dies nicht möglich, kann der Schnee auch auf dem Gehweg gelagert werden, sofern noch eine Breite von 1,50 m verbleibt

Was ist bei Glätte zu beachten?

Es ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.

Besonderheiten der Winterreinigung

Die ganzjährig bestehende Reinigungspflicht von öffentlichen Straßen umfasst während der Wintermonate auch die Schneeräumung und Streupflicht.

Straßenreinigung

In welchem Umfang ist zu reinigen?

Die Gehwege an allen öffentlichen Straßen und Plätzen sind nach Bedarf und Notwendigkeit, mindestens jedoch einmal in 14 Tagen, zu reinigen.

Bei den Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) gereinigt werden, müssen zusätzlich die Fahrbahnen, Gossen und Parkstreifen gereinigt werden.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn, bei Einmündungen und Kreuzungen bis zu deren Mittelpunkt.

Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Bewuchs, Laub und Unrat.

Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung auf, so ist die Reinigung unverzüglich nachzuholen.

Was ist nicht erlaubt?

Schmutz, Bewuchs, Laub, Unrat, Schnee und dergleichen dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden.

Weitere Informationen können Sie in der Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsübertragungssatzung nachlesen:

Homepage der Stadt Wolfsburg:

Einen dezidierten digitalen Stadtplan zu den Reinigungspflichten finden Sie unter:

Dieses Informationsblatt wurde von der Stadt Wolfsburg erstellt.

Unter der Behördennummer 115 können Sie bei Bedarf weitere Auskünfte einholen.

Satzung WAS (PDF-Dateien)

Berichtigung zur Satzung der Wolfsbuger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung – kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) – über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrRGS) (Amtsblatt für die Stadt Wolfsburg vom 22.12.2017, Nr. 52, S. 563)

1. Änderungssatzung zur Satzung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung – kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) – über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrRGS)

2. Änderungssatzung zur Satzung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung – kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (WAS) – über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrRGS)

3. Änderungssatzung zur Satzung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg – StrRGS)

4. Änderungssatzung zur Satzung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Wolfsburg – StrRGS)

Nach oben scrollen