Inhalt
Problemabfallsammlung (PROSA)
Standorte und Termine der mobilen Sammlung von Problemabfällen und Elektronikschrott 2012.
Schadstoffhaltige Abfälle wie Lackfarben, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Haushaltsreiniger, Waschmittel, Geschirrspülmittel, Gifte, Dünger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, Chlorungsmittel, Fotochemikalien, Spraydosen, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batterien und Akkumulatoren und sonstige, nicht über die Restabfalltonne zu entsorgende Abfälle wie Dispersionsfarben, Pflanzenöle und Pflanzenfette, können montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und samstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr am PROSA-Lager auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Weyhäuser Weg 3 (Wegbeschreibung hier ) abgegeben werden. Die Abgabe ist aus dem privaten Herkunftsbereich ohne Zusatzgebühren. Bei gewerblichen Anlieferungen ist eine Gebühr (die Gebührensatzung finden Sie hier) bzw. Entgelt zu entrichten. Bei der Anlieferung gewerblicher Sonderabfälle braucht kein Bargeld mitgeführt werden, da die Zahlung per Rechung erfolgt. Gewerbliche Abfallerzeuger erhalten hier nähere Infos.
Mobile Sammlung: Aus dem privaten Herkunftsbereich werden kleine Mengen an Problemabfällen (bis 25 kg oder 10 Leuchtstoffröhren) an den mobilen Sammelstellen gebührenfrei angenommen. Für gewerbliche Anlieferer steht die mobile Sammlung nicht zur Verfügung.
Hinweise zu einzelnen Abfällen:
Verpackungen von schadstoffhaltigen Abfällen: Vollständig restentleerte Verpackungen von Problemabfällen(max.1% Restinhalt ,tropffrei) , auf denen
der „Grüne Punkt“
oder andere Lizenzzeichen zur Verpackungsentsorgung zu finden sind, können über den gelben Sack entsorgt werden. Für Spraydosen gilt eine vollständige Restentleerung (auch kein Treibgas mehr). PUR-Schaum-Dosen (Bauschaum) gehören nicht in den gelben Sack, sondern sind grundsätzlich an den Problemabfallsammelstellen abzugeben. Eine Rückgabe über das Rücknahmesystem "PDR-Recycling" ist ebenfalls möglich.
Gerätebatterien: Batterien werden außer an den Sammelstellen der WAS auch in Verkaufsstellen des Einzelhandels in Kartonagen des Batterierücknahmesystems "GRS" und vielen weiteren Stellen im Stadtgebiet über Batterietonnen gesammelt. Die WAS übergibt die Gerätebatterien dem "Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS)". Auf den Internetseiten der GRS erhalten Sie weitere Informationen.
Starterbatterien (Bleiakkumulatoren): Kraftfahrzeugbatterien unterliegen einer gesetzlichen Pfandpflicht. Beim Kauf einer Batterie sind im Handel 7,50 € Pfand zu entrichten oder eine Altbatterie abzugeben. Daher sind Starterbatterien auch grundsätzlich durch den Fachhandel zu entsorgen. Versandhändler von Starterbatterien verweisen oftmals auf eine von ihnen erdachte Rücknahmepflicht der kommunalen Schadstoffsammelstellen. Diese angebliche Rücknahmepflicht entspricht nicht geltendem Recht. Haben Sie jedoch Altbestände an Starterbatterien zu entsorgen, nimmt die WAS diese an.
Altöle aus dem Kfz-Bereich: Privatpersonen bezahlen die Entsorgung des Altöls im Behältnis bereits beim Einkauf. Daher sind Altöl und Leeerbehälter zum Händler bzw. einer Annahmestelle in der Nähe zu bringen.Es wird empfohlen, den Kaufbeleg aufzubewahren, um dem Händler den Kauf nachzuweisen zu können.
Gasflaschen: Alle Druckgasbehälter mit Stahlmantelung sind grundsätzlich über den Fachhandel zu entsorgen. Dieses gilt unabhängig davon, ob es sich um sogenannte Eigentums- oder Mietbehälter handelt. Alle Druckgasbehälter weisen einen Prüfstempel auf. Achten Sie bitte darauf, dass sie die Flaschen vor dem angegebenen Prüfdatum tauschen. Der Transport von Gasflaschen ist nur mit geschlossenem Ventil und zugehöriger Schutzkappe (ohne Druckminderer) zulässig. Sollte in besonderen Fällen die Rückgabe an den Fachhändler nicht mehr möglich sein (ausländische Gasflaschen oder Vertriebsaufgabe eines Herstelles in der gesamten Region), werden die Flaschen nur in der stationären Sammelstelle im Entsorgungszentrum Weyhäuser Weg 3 (nicht am PROSA-Mobil!) entgegen genommen.
Feuerlöscher: Alte Feuerlöscher werden ebenso wie Gasflaschen nicht am PROSA-Mobil angenommen. Übergabestelle ist auch hier das PROSA-Lager im EZW. Alle notwendigen Schutzvorkehrungen (Sicherungssplint ,eventuell Schutzkappe) sollten bei der Anlieferung vorhanden sein.
Feuerwerkskörper: Feuerwerkskörper werden wie alle anderen Explosivstoffe nicht angenommen.Kaufen Sie daher immer nur die Menge an Feuerwerkskörpern, die Silvester auch abgebrannt wird. Blindgänger lassen sich in einem Eimer Wasser aufweichen und können dann über die graue Restabfalltonne entsorgt werden.
Munition: Bei Altbeständen an Munition ist die Polizei zu benachrichtigen. Grundsätzlich erfolgt keine Annahme.
CD/DVD: Die gelochten Rundlinge sind zwar kein gefährlicher Abfall und können daher problemlos über die Restabfalltonne entsorgt werden, allerdings sind Sie auch wertvoller Rohstoff. Bei einem Jahresaufkommen von ca. 40.000 t allein in Deutschland sind die aus Polycarbonat, Aluminium und Lack bestehenden Datenträger viel zu schade für eine Entsorgung über den Restmüll. Daher werden sie an vielen Verkaufsstellen zurückgenommen. Sie können aber auch das PROSA-Mobil sowie das PROSA-Lager für eine Abgabe aufsuchen, die Scheiben werden dann ebenfalls einer Verwertung zugeführt.
Tonerkartuschen: Leere Tonerkartuschen aus Tintenstrahldruckern, Laserdruckern, Tintenfaxgeräten, Laserfaxgeräten und Fotokopiergeräten sind Sonderabfall und werden, um ein Recycling zu ermöglichen, von den meisten Fachmärkten und auch der PROSA entgegen genommen. Für gewerbliche Mengen ist möglicherweise die Beteiligung an einem Rücknahmesystem der Hersteller interessant, da hier größere Mengen direkt aus dem Betrieb abgeholt werden. Für bestimmte Module erfolgt sogar eine Vergütung (bitte im Internet recherchieren).
Pflanzenfett: Speiseöle und Speisefette sind problematischer Abfall, der nicht in den Abfluss, die Restmülltonne und auch nicht in die Bioabfalltonne gehört. Daher werden Speisefette im Rahmen der Schadstoffsammlung gesammelt. Benutzen Sie zur Sammlung im Haushalt für flüssige Fette am besten ein altes Einwegglas mit leicht zu öffnendem und schließendem Deckel (z. B. ein Gurkenglas). Dieses wird bei der Anlieferung mit entsorgt. Feste Fette liefern Sie bitte in einer Plastiktüte an. Gewerbliche Abfallerzeuger (Imbissstände, Gaststätten u.a.) sind ebenfalls zur Sammlung verpflichtet. Die hier anfallenden Abfälle sind aber nicht über die PROSA sondern über geeignete Entsorger zu beseitigen. Kontaktadressen erhalten Sie unter 05361 283231 und 283232.
Hinweise für gewerbliche Abfallerzeuger:
Erzeuger von Sonderabfallkleinmengen bis 2 t Sonderabfall insgesamt pro Jahr wie auch Sonderabfallerzeuger bis 20 t pro Abfallart und Jahr können über das Sammelentsorgungsnachweisverfahren der WAS entsorgt werden (die Liste Sammelentsorgungsnachweise finden Sie hier). Der Eintritt in den Sammelentsorgungsnachweis (SEN) erfolgt bei der ersten Anlieferung am PROSA-Lager. Alle erforderlichen Formalitäten werden ohne zusätzliche Gebühren durch die WAS erledigt. Bei jeder Anlieferung erhalten Sie einen Übernahmeschein, der Ihnen die ordnungsgemäße Entsorgung nachweist. Die Abrechung erfolgt bequem per Rechungslegung. Die Gebühren für die Entsorgung entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung. Für dort nicht genannte Abfallarten und ggf. zusätzliche Transporte wird ein Entgelt erhoben. Falls Ihr Abfall nicht aufgelistet sein sollte oder Sie einen Transport wünschen, erkundigen Sie sich bitte unter oben genannter Rufnummer.
Die Annahme folgender gewerblicher Abfälle ist gebührenfrei bzw. unentgeltlich:
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Annahme bis ca. 300 Stück/Anlieferung).Bei größeren Mengen suchen Sie bitte eine Annahmestelle der Hersteller unter der Internetadresse http://www.lightcycle.de
- Gerätebatterien
- PU-Schaum-Dosen
- Leere Tonerkartuschen
- CD/DVD
Die folgenden standardisierten Transportsysteme stehen zur Verfügung (nicht abschließend, wir lösen auch andere Transportprobleme:
Röhrenbox
Fassungsvermögen 500 bis 1.000 Stück, Transportentgelt zurzeit 40,00 Euro/Stück zzgl. MwSt. bei einer Aufstellung/Abholung innerhalb von 3 Werkstagen im Wolfsburger Stadtgebiet

ASP 800
Behälter für pastöse Abfälle, x-Codierung, Zulassung als IBC oder Kiste aus Stahl, Transportentgelt zurzeit 25,00 Euro/Stück zzgl. MwSt. bei Aufstellung/Abholung innerhalb von 3 Werktagen im Wolfsburger Stadtgebiet.

Fässer diverser Größen
Behälter für Spraydosen, Lösemittel in Behältern, Chemikalien, Laugen und Säuren in Behältern, x-Codierung, Transportentgelt zurzeit 12,50 Euro/Stück zzgl. MwSt. bei Aufstellung/Abholung innerhalb von 3 Werktagen im Wolfsburger Stadtgebiet.

Zytostatikafass
Behälter für zytostatische und zytostoxische Abfälle, zurzeit 28,16 Euro/Stück zzgl. MwSt. für Behältergestellung und Abfallentsorgung bei Transport von mindestens 3 Behältern pro Anfahrt.


















